KOMMUNALWAHL IN DORTMUND
: Piraten scheitern mit Verfassungsklage

KARLSRUHE | Die Piratenpartei bleibt von der Wiederholungswahl des Stadtrats in Dortmund am Sonntag ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf gestern eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag. Damit wollten sich die Piraten gegen die vom Landeswahlausschuss beschlossene Nichtzulassung wenden. Laut NRW-Kommunalwahlrecht gelten bei einer Wiederholungswahl die ursprünglichen Wahllisten. Die Wahl vom 30. August 2009 war für ungültig erklärt worden, weil Ex-OB Gerhard Langemeyer (SPD) am Tag nach der Wahl ein Finanzloch von 100 Millionen Euro verkündet hatte. Im Wahlkampf hatte die SPD mit ihrer erfolgreichen Haushaltspolitik geworben. Das Wort „Wahlbetrug“ machte die Runde. (dapd)