Verfassungsrichter beim Juristentag: Wie Karlsruhe Europa retten will

Beim Juristentag beklagte der oberste Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle die „Vertrauenskrise“ der Politik. Und er verteidigte sich gegen Habermas.

Das Verfassungsgericht will kein Hindernis für die europäische Einigung sein. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | „Wer schnell fahren will, braucht eine gute Bremse.“ Mit diesem Bild beschrieb Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, die Karlsruher Rolle bei der europäischen Integration. „Nur wenn die Bürger das Vertrauen haben, dass bestimmte Grenzen nicht überschritten werden, sind sie bereit, weitere Integrationsschritte hinzunehmen.“

Insofern erleichtere das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis die europäische Einigung und sei kein Hindernis – so sprach Voßkuhle bei einer Diskussion auf dem Deutschen Juristentag in München.

Er verteidigte sich dabei gegen den Vorwurf des Philosophen Jürgen Habermas, das Gericht sei in seinem Urteil zum Rettungsfonds ESM nicht mutig genug gewesen. Karlsruhe habe nicht den enormen zusätzlichen „europäischen Legitimationsbedarf“ benannt, den eine gemeinsame Wirtschafts- und Haushaltspolitik mit sich bringe.

Habermas äußerte den Verdacht, dass das Bundesverfassungsgericht eigentlich den Nationalstaat retten will, wenn es sage, dass es die Demokratie verteidige. Erforderlich sei aber mehr Demokratie auf europäischer Ebene – vor allem, wenn dort „transnationale Umverteilungsentscheidungen“ fallen.

Kein grundsätzliches Demokratiedefizit

Vassilios Skouris, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), warnte demgegenüber davor, „Pauschalurteile“ über ein angebliches Demokratiedefizit abzugeben. Die Europäische Union sei durchaus gut legitimiert. Seit den 1950er Jahren habe es fünf große Änderungen der Verträge gegeben, zum Beispiel den Maastricht- oder den Lissabon-Vertrag. „Sie sind alle in den Mitgliedsstaaten ratifiziert worden, teilweise sogar mit Volksabstimmungen.“

Auch Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden bestritt, dass es ein grundsätzliches Demokratiedefizit in Europa gebe. Allerdings sei die Union an einem „turning point“ angelangt, einem Wendepunkt. „In der Krise sieht jeder, dass wir in einem Boot sitzen.“

Frieden lobte den Europäischen Gerichtshof, der sich nicht als Bremse der Integration sehe, sondern die Verträge, wenn möglich, so auslege, dass es mit der Integration schneller gehen kann. Das Karlsruher ESM-Urteil hielt der Minister aber auch für unproblematisch und eher banal: „Die Haftungsgrenzen für die Mitgliedstaaten standen ja schon im ESM-Vertrag, das Bundesverfassungsgericht hat sie nur bestätigt.“

Andreas Voßkuhle stand bei der Diskussion im Mittelpunkt. Er sieht derzeit weniger eine Währungskrise als eine „Vertrauenskrise“. Als Gegenprogramm schlug der Karlsruher Richter drei Punkte vor. So müssten die Bürger wieder das Gefühl bekommen, dass die von der EU selbst gesetzten Regeln eingehalten werden. Zweitens müssten die Bürger merken, dass sie europäische Politik auch beeinflussen können. Und drittens müsse es auf europäischer Ebene mehr „Checks and Balances“ geben.

Bundesstaat nicht ohne Volksabstimmung

Bei allen Punkten sei das Bundesverfassungsgericht hilfreich. Es fordere rechtliche Regeln und sorge dafür, dass diese eingehalten werden. Bevor es zu einem europäischen Bundesstaat komme, müsse es eine „Verfassungsneuschöpfung“ geben, um die damit verbundene „Zäsur“ deutlich zu machen. „Dann müssen auch die Bürger beteiligt werden“, sagte Voßkuhle und deutete damit die Notwendigkeit einer Volksabstimmung an.

Vor allem aber sorge Karlsruhe dafür, dass sich auf europäischer Ebene „niemand zu sicher fühlen kann und übermütig wird“. Voßkuhle glaubt, dass es nur wegen der kritischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt Verträge über die Rettungsschirme gegeben habe. Sonst wären die Rettungs-Milliarden wohl ohne jede parlamentarische Beteiligung beschlossen worden.

Der griechische Präsident des Europäischen Gerichtshofs spöttelte etwas darüber, dass sich ganz Europa auf das Bundesverfassungsgericht fixiert habe. Auch am Europäischen Gerichtshof würden durchaus grundsätzliche Rechtsfragen gestellt, wandte Skouris ein. „Aber wir sind nicht unglücklich, wenn wir weniger im Rampenlicht – und unter Erwartungsdruck – stehen als die Karlsruher Kollegen.“

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