NPD will von Karlsruhe einen Persilschein

VERFASSUNGSGERICHT Rechtsextreme Partei beantragt Feststellung der eigenen Verfassungsmäßigkeit in Karlsruhe. Die Partei will einem drohenden Verbot zuvorkommen. VVN sieht NPD in der Defensive

KARLSRUHE dapd | Die rechtsextreme NPD will mit einem Antrag in Karlsruhe ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen lassen und damit offenbar einem drohenden Verbotsverfahren zuvorkommen. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte am Dienstag auf dapd-Anfrage, der Schriftsatz sei eingegangen. Die Partei wolle vom höchsten deutschen Gericht feststellen lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes ist.

Es sei „in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts der erste Antrag einer Partei, ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen“, sagte der Gerichtssprecher. Wie viel Zeit die Prüfung des Antrages in Anspruch nehmen werde, sei derzeit nicht abzusehen.

Nach dem relevanten Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.

Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Gericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil in den Führungsgremien der NPD zahlreiche Informanten für den Verfassungsschutz tätig waren. Als zugelassene Partei wird die NPD derzeit zu großen Teilen mit Steuergeldern finanziert. Ein Verbot würde die Zahlungen stoppen. Die NPD will sich nach eigenen Angaben mit ihrem nun gestellten Antrag dagegen wehren, „dass fortwährend die Verfassungswidrigkeit behauptet wird, ohne jedoch einen Verbotsantrag zu stellen“. Der NPD-Parteivorstand betrete mit dem Antrag, der sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat richte, „juristisches Neuland“, betonte die NPD auf ihrer Homepage. Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehe „einen derartigen Antrag nicht vor“. Sollte das Verfassungsgericht den Antrag der NPD zurückweisen, werde die Partei umgehend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen.

Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregime – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) betonte in Berlin, mit dem jetzigen Antrag zeige der NPD-Bundesvorsitzende Holger Apfel Nerven. Deutlich werde, dass die Parteiführung und die Anhängerschaft der NPD „in der Defensive“ seien.