RECHTSEXTREMISTEN
: Organisation HNG bleibt verboten

LEIPZIG | Die rechtsextreme Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) ist vom Bundesinnenministerium zu Recht verboten worden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. „Das Verbot ist rechtmäßig ergangen, weil sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und den Strafgesetzen zuwiderläuft“, sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Senats, Werner Neumann, am Mittwoch in der Urteilsbegründung. (dapd)