Die Verfassung ändern für ein Bündchen für Bildung

GRUNDGESETZ Die Bundesländer und der Bund wollen bei den Hochschulen wieder zusammenarbeiten

BERLIN taz | Jetzt schnell Fakten schaffen. Die regierenden Parteien CDU, CSU und SPD wollen noch in diesem Jahr die Verfassung ändern, um dem Bund wieder mehr Mitsprache bei Bildungsfragen zu verschaffen. Konkret geht es um den Hochschulbereich. Im Entwurf zur Grundgesetzänderung der Bundesregierung heißt es, dass Bund und Länder „in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken“ können. Vorausgesetzt, alle 16 Bundesländer stimmen jeweils zu.

Bisher darf der Bund nur den außeruniversitären Forschungsinstituten dauerhaft Geld überweisen. Schulen und Hochschulen sind seit der Föderalismusreform von 2006 Refugien der Länder. Das führte dazu, dass die Bundesbildungsministerin, deren Etat im Gegensatz zu denen ihrer LänderkollegInnen jedes Jahr stieg, diesen nur über zeitlich befristete Programme aushelfen musste. Für Unis und Schulen hat das den Nachteil, dass mit Bundesgeld angeheuertes Personal irgendwann wieder gefeuert werden musste, und für die Länder, dass sie für die teuren Bundesprogramme immer einen Teil des Geldes aus der Landeskasse beisteuern mussten.

Das überraschende Tempo ist eine Konsequenz aus der Einigung über das Sechs-Milliarden-Paket, das Bund und Länder sowie die Große Koalition Ende Mai getroffen hatten. Die sieht vor, dass der Bund die Ausgaben für die Bundesausbildungsförderung Bafög ab 2015 in voller Höhe schultert und die Länder um 1,17 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Wanka will verhindern, dass sie ab Janur nur noch Zahlmeisterin ist: „Die Entlastung der Länder beim Bafög und die Änderung des Grundgesetzes sind ein Paket und gehören inhaltlich zusammen. Wir werden deshalb beide Vorhaben so auf den Weg bringen, dass sie gemeinsam starten können.“ Was von überregionaler Bedeutung ist, geht Wanka zufolge über die Spitzenforschung hinaus. Es gehe um Förderung, mit einem Mehrwert für die Wissenschaftslandschaft insgesamt. „Das bietet zum Beispiel Chancen auch für kleinere Fächer oder Standorte, die noch Entwicklungspotenzial haben.“ Also alles.

Der Gesetzentwurf soll im Oktober den Bundestag und im Dezember den Bundesrat passieren. ANNA LEHMANN