Nacktfoto-Gesetz wird entschärft

STRAFRECHT Nur noch der Handel mit Bildern von unbekleideten Kindern und Jugendlichen soll bestraft werden, nicht mehr jedes unbefugte Nacktfoto. Darauf einigten sich SPD und Union in letzter Minute

BERLIN taz | Knapper geht es kaum noch. Am Donnerstag soll das neue Strafgesetz gegen Nacktbilder und bloßstellende Fotos im Bundestag beschlossen werden. Nur zwei Tage vorher haben sich jetzt die Rechtspolitiker von SPD und CDU/CSU darauf geeinigt, den strafwütigen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) doch noch etwas zu entschärfen.

Als Reaktion auf die Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy, der sich in Kanada Nacktbilder von spielenden Jungs besorgt hat, schlug Maas vor, die unbefugte Anfertigung von Nacktbildern generell unter Strafe zu stellen. Außerdem sollten Fotos, die geeignet sind, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, bestraft werden. Bis zu zwei Jahre Haft sollte jeweils angedroht werden.

Die Rechtsunsicherheit wäre groß gewesen. Darf man die Nachbarskinder im Planschbecken noch ohne schriftliche Erlaubnis von deren Eltern fotografieren? Darf der Pressefotograf einen Politiker noch beim Mauscheln knipsen? Sowohl der Bundesrat als auch eine Expertenanhörung im Bundestag empfahlen eine Entschärfung.

Die Koalitionspolitiker haben nun auf Grundlage von Formulierungshilfen aus dem Ministerium den umstrittenen Entwurf bearbeitet – und eher komplizierter gemacht. Immerhin geht es nun nur noch um Fotos von Minderjährigen und nicht mehr um unbefugte Bilder von Erwachsenen. Auch das Anfertigen von Nacktfotos soll nicht stets strafbar sein – sondern nur, wenn das Bild „einer dritten Person gegen Entgelt“ verschafft werden soll.

Fotos, die geeignet sind, das Ansehen der Abgebildeten zu gefährden, sollen nicht schon beim bloßen Knipsen bestraft werden, sondern nur noch dann, wenn der Täter „sie einer dritten Person zugänglich macht“. Zum Schutz von Presse, Wissenschaft und Kunst sieht ein Passus Straffreiheit vor, wenn die Weitergabe der Fotos „in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen“ erfolgt. So steht es im jüngsten Entwurf, der der taz vorliegt.

Neu ist dagegen die Strafbarkeit von Bildern, „die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau“ stellen. „Hier geht es etwa um Bilder von Unfallopfern“, erläutert Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD. Der Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im Rechtsausschuss abschließend beraten und am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. CHRISTIAN RATH