Prozess gegen Wachmann eines Asylheims

PLAUEN epd | Nach dem Tod eines Flüchtlings in Plauen kommt der Wachmann einer privaten Security-Firma vom 27. Januar an vor Gericht. Ihm wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Plauen am Montag sagte. Der libysche Flüchtling war an einer Lungenembolie gestorben. Zuvor habe er über starke Schmerzen geklagt, der Wachmann holte keinen Notarzt.

Aus dem Obduktionsbericht geht laut Gericht hervor, dass der Flüchtling mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auch gestorben wäre, wenn der Wachmann einen Notarzt gerufen hätte. Verhandelt werde, ob der Angeklagte „etwas hätte tun müssen“ – aber nicht, ob er mitschuldig am Tod des Mannes sei.