Unter Dach und Fach

MIETPREISBREMSE Bundestag stimmt zu, Maas jubelt. Neubauten bleiben von Regelung ausgenommen

BERLIN afp | Die heftig umstrittene Mietpreisbremse kann in wenigen Monaten in Kraft treten. Der Bundestag verabschiedete die Mietrechtsreform am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition. Sie sieht vor, dass bei Wiedervermietungen von Wohnungen die Mieten in Ballungsgebieten nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden und könnte im Juni in Kraft treten.

„Das ist ein richtig guter Tag für Mieterinnen und Mieter in Deutschland“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Die Mietpreisbremse solle dafür sorgen, „dass die Mieten nicht weiter explodieren“, und sei daher „wichtig für Normalverdiener, für Leute mit nicht so viel Einkommen, für Leute mit Kindern, die eine größere Wohnung suchen, ohne dass sie aus ihrem Quartier vertrieben werden“. Inzwischen würden sogar Normalverdiener immer stärker an den Stadtrand verdrängt.

Die Mietpreisbremse soll in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ gelten. Diese Gegenden werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Nicht gelten soll sie für Neubauten und nach umfassenden Sanierungen.

Bei der oft hohen Maklercourtage gilt künftig das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt hat, muss dann auch die Gebühr bezahlen. Dies dürfte in den meisten Fällen der Vermieter sein.

Der Mieterbund sprach wie Maas von einem guten Tag für die Mieter in Deutschland. Zwar seien die Einschränkungen und Ausnahmen ein „Wermutstropfen“, entscheidend sei aber, „dass es jetzt erstmals eine gesetzliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt, die überzogenen Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages einen Riegel vorschiebt“, erklärte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Nun seien die Bundesländer am Zug. Diese müssten die nach dem Gesetz notwendigen Verordnungen erlassen, „damit in möglichst vielen Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten die Wiedervermietungsmieten tatsächlich gebremst werden“, forderte Siebenkotten. In Berlin liege die entsprechende Verordnung schon in der Schublade, Hamburg wolle sie erlassen, sobald das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen sei. Auch Bayern und NRW wollten schnellstmöglich handeln.