MARTIN KAUL ÜBER DEMONSTRATIONSVERBOTE IN DER FRANKFURTER INNENSTADT
: Wenn die Randale ausbleibt

Bunte Demonstrationen, friedliche Sitzblockaden, Treueschwüre auf das Grundgesetz: In der Mainmetropole ist bislang viel passiert, aber alles anders gekommen, als es die Stadt prophezeit hatte. Randale und Bambule wie in Griechenland hatte die Frankfurter Polizei heraufbeschworen und mit dieser Begründung ganz massiv in das Recht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen.

Ein mehrtägiges Demonstrationsverbot für das Blockupy-Bündnis – richterlich bestätigt – weitet die Polizei pauschal auf sämtliche Gruppen aus, die in diesen Tagen in Frankfurt ihre Meinung kundtun wollen.

Ein generelles Demonstrationsverbot bedürfte einer Allgemeinverfügung. So etwas gibt es bei Castortransporten. Dort gilt sie für einen Radius von 50 Metern links und rechts der Atomtransportstrecke, um unmittelbare Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden. In Frankfurt werden ohne eine solche Grundlage Grundrechte in der gesamten Innenstadt verwehrt. Als das Grundrechtekomitee am Donnerstag genau dagegen demonstrieren wollte, wurde dann auch dies untersagt.

Mehr noch: Nachdem die Stadt zunächst mehr als 400 Menschen Aufenthaltsverbote für die Innenstadt ausstellte und diese umgehend für rechtswidrig befunden wurden, erteilte sie Anreisenden bereits auf der Autobahn weitere Aufenthaltsverbote, die teils bis zum Sonntag gültig sein sollen – obwohl am Samstag eine genehmigte Demonstration stattfindet.

In Frankfurt muss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nun erkämpft werden. Eines gehört jedoch auch zu diesem Kampf: Er muss weiter so konsequent friedlich bleiben wie bisher. Wenn jetzt die Demonstranten durchdrehen, gilt alles, was hier bislang steht, nicht mehr.

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