CHRISTIAN RATH ÜBER DIE FORDERUNG NACH EINEM SPORTWAFFENVERBOT
: Kaum ein Schütze ist ein Killer

Die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ zählt die Toten: In diesem Jahr kamen schon fünf Menschen durch legale Waffen ums Leben, 2012 waren es acht, 2011 sieben. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht nun das geforderte Verbot von Sportwaffen abgelehnt.

Verfassungsrechtlich war nichts anderes zu erwarten. Das Bundesverfassungsgericht ist kein Ersatzgesetzgeber. Es hat zu kontrollieren, dass der Staat die Bürger nicht zu sehr gängelt und in ihre Grundrechte eingreift. Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichts, die Bürger zu kontrollieren. Das Bundesverfassungsgericht kann deshalb gut prüfen, ob ein allgemeines Waffenverbot zu weit geht. Aber es wäre systemwidrig, würde Karlsruhe selbst ein Waffenverbot fordern.

Allerdings hat das Verfassungsgericht die Grundrechte weiterentwickelt. Sie sind nicht mehr nur Abwehrrechte gegen den Staat. Aus ihnen entstehen auch Schutzpflichten für den Staat – gegen die Gefahren von AKWs, Alkohol und vielem mehr. Aber zu Recht lässt das Gericht den gewählten Parlamenten großen Spielraum bei der Umsetzung der Schutzpflichten.

Auch die Waffengegner müssen versuchen, politische Mehrheiten zu gewinnen. Das ist zwar schwer, weil 1,5 Millionen Sportschützen eine große Gruppe sind. Aber es ist nicht nur der Einfluss dieser Lobby, der bisher ein allgemeines Waffenverbot verhindert hat.

Es gibt offensichtlich auch eine gute liberale Einsicht in der Bevölkerung, dass man nicht jeder Gefahr mit generellen Verboten begegnen kann. Zwar werden immer wieder Sportwaffen für Amokläufe und andere Straftaten missbraucht, aber im Verhältnis zur Gesamtzahl der Sportschützen ist der Anteil doch sehr gering. Wer gegen Alkoholverbote ist, kann schlecht ein generelles Sportwaffenverbot fordern.

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