CHRISTIAN RATH ÜBER DIE SCHWARZ-GRÜNEN ASYLVERHANDLUNGEN
: Gegenleistung muss stimmen

Seit 1993 besteht im Asylrecht die Möglichkeit, „sichere Herkunftsstaaten“ festzulegen. Davon wurde bisher kaum Gebrauch gemacht, weil es sich vor allem um eine symbolische Verschärfung handelt. Nun will die Bundesregierung Serbien, Montenegro und Bosnien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären und braucht dafür im Bundesrat das Ja mindestens eines grün mitregierten Landes. Wenn die Gegenleistung stimmt, sollten die Grünen zustimmen.

Faktisch ändert das Gesetz nicht viel. Schon heute werden mehr als 90 Prozent der Asylanträge von Roma aus diesen Staaten für „offensichtlich unbegründet“ erklärt. Die Rechtsschutzfristen sind also schon verkürzt. Außerdem werden Asylanträge aus diesen Staaten schon lange vorrangig bearbeitet. Zusätzliche Beschleunigung ist kaum möglich. Die Bundesregierung beziffert den Zeitgewinn denn auch mit ganzen „zehn Minuten“.

Auch wenn es so klingt, führt die Einstufung der drei Balkanstaaten als „sicher“ nicht zu einer völligen Entrechtung der Flüchtlinge. Denn die Einstufung ist im Einzelfall widerlegbar. Zwar ist es für Roma schwer zu beweisen, dass ihre Diskriminierung einer politischen Verfolgung gleicht. Aber auch das gilt bereits. Es wäre hilfreich, wenn dies einmal in einem eindeutigen Fall gerichtlich festgestellt würde. Seit Jahren wird über Musterprozesse diskutiert, doch es scheint keine geeigneten Fälle zu geben.

Obwohl das Gesetz also kaum etwas ändert, ist es der Bundesregierung wichtig – als Symbol der Abschreckung. Wenn die Grünen als Gegenleistung für dieses populistische Gesetz Verbesserungen für Flüchtlinge aushandeln, vor allem beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu medizinischer Versorgung, dann wäre das ein vertretbarer Deal.

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