Carlos A.-R., Haltestellenwärter bei der Hochbahn
: Der Rente-Ablehner

■ kam aus Portugal nach Hamburg und ist seit 1981 Haltestellenwärter bei der Hamburger Hochbahn.  Foto: Ulrike Schmidt

Seit fast drei Jahrzehnten ist Carlos A.-R., der seinen vollen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, Haltestellenwärter bei der Hamburger Hochbahn. Am 23. Mai ist er 65 geworden.

Zeit also, auch mal über die viele freie Zeit nach dem Ende des Berufslebens nachzudenken. „Ich kann mir vorstellen, eine Pension in Portugal aufzumachen – irgendwo am Strand, wo es schön ist“, sagt Carlos, der 1971 nach einer Ausbildung zum Elektriker und dem Militärdienst aus Portugal nach Hamburg kam. Wenn es nach seinem Arbeitgeber gegangen wäre, könnte Carlos jetzt schon auf dem Weg nach Portugal sein, denn laut seines Arbeitsvertrags war sein 65. Geburtstag auch sein letzter Arbeitstag.

Aber Carlos entschied, die Pension am Meer könne noch warten und bat seinen Arbeitgeber bereits im Sommer 2009 darum, ihn über das 65. Lebensjahr hinaus zu beschäftigen. Die Hochbahn lehnte ab und verwies auf die tariflichen Regelungen, nach denen Arbeitsverhältnisse automatisch mit Beginn des Rentenalters enden.

Carlos aber wollte die Zwangspensionierung nicht hinnehmen. „Ich bin nicht krank, fühle mich kräftig und fit“, sagt er. „Warum soll ich nicht noch ein paar Jahre weiter arbeiten dürfen?“ Er engagierte einen Anwalt, klagte auf Weiterbeschäftigung und das Hamburger Arbeitsgericht gab ihm im Juli Recht.

Als Carlos nach Hamburg zog, jobbte er zunächst als Kellner, bevor er 1981 Haltestellenwärter wurde. Der Klosterstern war seine erste Station. „Aber meine Lieblingshaltestelle war am Baumwall“, erinnert er sich. „Dort habe ich zehn Jahre gearbeitet. Das war schön.“ Heute haben die Haltestellenwärter keine festen Stationen mehr, sagt er. „Wir fahren in einer Acht-Stunden-Schicht sieben bis acht Stationen einer Linie ab, helfen Fahrgästen weiter und sehen nach dem Rechten.“ Das will Carlos weiterhin tun. Nach dem Rechten sehen, seinen Job machen.

Genau das darf er seit dem 1. September wieder. Und zwar so lange, bis er die Kündigung einreicht und entscheidet, dass die Zeit reif ist für eine Pension am Meer. ILKA KREUTZTRÄGER