Rauswurf oder goldener Handschlag

HSH NORDBANK Bei einer Entlassung von Vorstandschef Nonnenmacher könnte eine Abfindung fällig werden. Das hängt davon ab, ob ihm pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden kann

FDP-Fraktionschef Kubicki regt Rückzahlungsklausel an – falls der Banker später belangt werden kann

Die Trennung von ihrem Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher könnte die HSH Nordbank einige Millionen Euro kosten. Das gilt für den Fall, dass dem Manager kein pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden kann. „Ich gehe davon aus, dass dieser Schritt insgesamt im Interesse der Haushaltslage ist“, kommentierte Hamburgs Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) die geplante Entlassung.

Die Landesregierungen Hamburgs und Schleswig-Holsteins hatten als Mehrheitseigentümer der Bank am Dienstag den Aufsichtsrat aufgefordert, Nonnenmacher abzulösen. Nonnenmacher wird Bilanzfälschung und die Bespitzelung von Mitarbeitern vorgeworfen. Anlass für die Entlassungsforderung waren Verträge mit der Sicherheitsfirma Prevent, die Nonnenmacher nicht – oder nicht alleine – hätte unterschreiben dürfen. Mindestens einen dieser Verträge soll der Manager den Landesregierungen vorenthalten haben. Der Fraktionschef der Hamburger Grünen, Jens Kerstan, warf ihm Täuschung vor.

„Ist der pflichtwidrige Umgang mit den Verträgen der Sicherheitsfirma Prevent erwiesen, dann ist die fristlose Kündigung von Herrn Dirk Jens Nonnenmacher gerechtfertigt“, sagt der Kölner Anwalt Stefan Seitz, dessen Kanzlei zu den größten Arbeitsrechtskanzleien Deutschlands gehört. Eine Abfindung wäre dann nicht fällig.

Der Kieler FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki schlug vor, einen möglichen Aufhebungsvertrag mit einer Rückzahlungsklausel zu versehen – für den Fall, dass der Bankchef im Nachhinein belangt werden könnte.

Als Nachfolger Nonnenmachers wird Jan Eric Kvarnström gehandelt. In den 1990er Jahren hat er mit Hilfe einer „Bad Bank“ die schwedische Bankenkrise gemeistert.  (dpa/taz)