Nicht neutral genug

DEBATTE Die Wiederwahl des Flüchtlingsbeauftragten in Schleswig-Holstein ist gefährdet. Flüchtlingsverbände fürchten, dass sein Amt abgeschafft wird

Lob für seine Arbeit bekommt er von allen Seiten, dennoch steht die Wiederwahl des Landesbeauftragten für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, in den Sternen. Seit 2005 ist der ehemalige Richter und frühere Staatssekretär als ehrenamtli-cher Beauftragter tätig.

SPD, Grüne, SSW und Linke möchten das SPD-Mitglied für eine weitere Amtszeit wählen, doch gibt es Unstimmigkeiten im Regierungslager aus CDU und FDP. Flüchtlingsorganisationen fürchten, dass aus der Personalfrage eine Debatte um die Position des Beauftragten entbrennt.

„Wenn die Stelle entfiele, wäre das dramatisch“, sagt Astrid Willer vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, die Jöhnk hohe Kompetenz bescheinigt. „Es ist wichtig, dass der eigenständige, an den Landtag angegliederte Beauftragte bleibt“, sagt sie. Dass Jöhnk etwas von seinem Amt versteht, bezweifelt auch die CDU nicht: „Er macht seine Arbeit honorig“, sagt Dirk Hundertmark, Sprecher der Landtagsfraktion. Die klare Position Jöhnks sei grundsätzlich kein Problem: „Dass er sich für Flüchtlinge einsetzt, ist seine Aufgabe.“ Dennoch wünsche sich die CDU vom Landesbeauftragten eine „neutralere Ausrichtung“, so Hundertmark. Er nannte als Beispiel, dass Jöhnk bei einer Veranstaltung der den Linken nahe stehenden Rosa-Luxemburg-Stiftung aufgetreten sei.

Die Fraktion sei aber durchaus bereit gewesen, den 72-Jährigen wieder zu wählen, allerdings nur für zwei Jahre. Da gesetzlich jedoch eine Amtszeit von sechs Jahren festgeschrieben ist, müsse ein neuer Kandidat her oder das Gesetz geändert werden. Zurzeit sei aber nicht im Gespräch, die Position des Flüchtlingsbeauftragten abzuschaffen, so der Sprecher.

Das Recht, einen anderen Kandidaten zu benennen, liegt nun bei der FDP. Deren Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki bedauerte laut Flensburger Tageblatt die Haltung der CDU zur Personalfrage. Laut Gesetz bleibt Jöhnk im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist – wenn er nicht vorzeitig um seine Entlassung bittet. ESTHER GEISSLINGER