Schuld ist nicht bewiesen

URTEIL Freisprüche im Prozess um die Massenschlägerei von Neuwiedenthal

Die Massenschlägerei von Hamburg-Neuwiedenthal am 26. Juni 2010 entfachte erneut die bundesweite Diskussion um Strafverschärfung bei Gewalt gegen Polizisten. 30 jugendliche Neuwiedenthaler hatten sich nach einem Polizeiübergriff mit einer Handvoll Polizisten geprügelt. Der Beamte Günter J. erlitt durch einen Fußtritt mehrere Schädelfrakturen am Auge, Amor S. wanderte als Hauptverdächtiger ein dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft. Am Freitag hat das Hamburger Landgericht Amor S. und den Mitangeklagten Avni A. nach 40 Verhandlungstagen vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

„Die Schuld ist nicht bewiesen“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Im Verfahren habe es mit dem Zivilfahnder Jörg Sch. nur einen einzigen Tatzeugen gegeben, der zum Teil die Aussage verweigerte, sodass seine Angaben nicht zu überprüfen waren. Sch. hatte angegeben, gesehen zu haben, dass Amor S. Günter J. den Fußtritt versetzt und der Eineinhalb-Zentner-Mann Avni A. den Polizisten Oliver P. zeitgleich mit einem Hechtsprung am Rücken verletzt habe. Zwar hätten drei Zivilfahnder eine Fahndung in der Nacht nach Amor S. bestätigt, sagt Woitas, die Angaben seien aber nicht überprüfbar, da die Ermittlungen nicht dokumentiert worden seien. Sch.s Angaben hätten zudem „im Kern des Tatgeschehens keine Substanz gehabt“, so Woitas, sodass „ein Irrtum nicht ausgeschlossen“ werden könne.

Die Verteidiger der Angeklagten, Udo Jabob und Uwe Maeffert, sprachen dem Gericht ihre Hochachtung aus. Das Gericht habe dem enormen öffentlichen Druck durch die Boulevardmedien und Polizei standgehalten und nach der Beweislage entschieden, sagte Maeffert. KVA