RECHTER UMZUG IN LÜBECK
: Richter erlauben „Trauermarsch“

Der als „Trauermarsch“ deklarierte Neonazi-Aufmarsch am Samstag in Lübeck darf stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig bestätigte jetzt eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das von der Stadt erlassene Verbot der Demonstration sei verfassungsrechtlich nicht zu halten, befand das OVG: Es verstoße gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das für alle Bürger gelte – gleich welcher politischen Ausrichtung. Der Beschluss der Schleswiger Richter kann nicht mehr angefochten werden.  (taz)