Juristischer Schlagabtausch

NEUPACK Konflikt bei Joghurtbecher-Hersteller vor dem Arbeitsgericht. Streikende dürfen nicht behindern, müssen sich aber auch nicht filmen lassen

Der Streik bei Neupack erreicht weitere Ebenen. Gleich vier Kammern des Hamburger Arbeitsgerichts befassten sich gestern mit dem Konflikt um einen Haustarifvertrag bei dem Joghurtbecher-Hersteller mit Standorten in Hamburg und im niedersächsischen Rotenburg / Wümme.

Im Hauptverfahren ging es um eine Einstweilige Verfügung gegen die IG Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE). Ohne Verhandlung hatte Arbeitsrichter Matthias Waskow der Gewerkschaft das Blockieren von Betriebstoren untersagt, ob durch Menschenketten oder Pkws.

Nach mündlicher Verhandlung bestätigte die Kammer das nun im Kern. Auch weiterhin dürfen die bis zu 200 Streikenden also vor Betriebstoren und -eingängen keine Menschenketten oder -trauben bilden mit dem Ziel, Arbeitswillige fernzuhalten. Die IG BCE geht dagegen in die Berufung. In einem Parallelverfahren wurde wiederum dem Arbeitgeber untersagt, die Streikposten zu filmen.

Unterbunden wurde auf Intervention der Interessengemeinschaft der Zeitunternehmen der Einsatz von 17 polnischen Leiharbeitern. Diese sind nichtsdestotrotz weiter beschäftigt. „Im Interesse der eingesetzte Leiharbeitnehmer“, erklärten die Neupack-Geschäftsführer Hajo und Jens Krüger, habe man sich entschieden, sie „in ein befristetes Anstellungsverhältnis zu übernehmen“.

Der Bundesvorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis, hat angekündigt, bei Neupack ein „Exempel zu statuieren – koste es was es wolle“. Unterdessen erlangt die Firma sogar internationale Bekanntheit: Eine Generalstreik-Kundgebung im italienischen Bologna verabschiedete eine Solidaritätsadresse. Darin wird der Einsatz der polnischen Leiharbeiter als Streikbrecher scharf verurteilt und die Neupack-Belegschaft zum Durchhalten aufgefordert. „Die Mächtigen erscheinen nur so mächtig, weil wir auf den Knien liegen“, erklären die solidarischen Bolognesi. „Erheben wir uns!“ KVA