Keine eigene Kochnische

ZELLENAUSSTATTUNG Ein Sicherungsverwahrter scheitert mit seinem Wunsch nach Kochecke und Dusche

Keine größere Zelle, keine eigene Dusche und keine Kochnische: Ein Sicherungsverwahrter in Hamburg-Fuhlsbüttel ist vor Gericht mit seinem Versuch gescheitert, sich ein besser ausgestattetes Zimmer zu erstreiten. Das Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt wies seinen Antrag zurück, wie Sprecherin Ruth Hütteroth sagte.

Hintergrund für das Verfahren ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Karlsruher Richter hatten festgelegt, dass sich die Sicherungsverwahrung von der Strafhaft unterscheiden soll. Sicherungsverwahrte müssen von Juni an deutlich bessere Unterkünfte haben als Strafgefangene, und sie sollen umfangreiche Betreuung und Therapien bekommen.

Der Hamburger Sicherungsverwahrte hatte einen mindestens 20 Quadratmeter großen Raum verlangt. Die Richter befanden jedoch, die jetzige Zellengröße von 17,5 Quadratmetern sei nicht zu klein, so Hütteroth. Der Mann habe keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung, nur auf eine angemessene. Eine eigene Küchenzeile würde zudem „Vereinzelungstendenzen“ Vorschub leisten, hieß es – das sei aus therapeutischen Gründen nicht gewollt.

Auch dass der Mann eine Dusche in seiner Zelle bekommt, ist nach Ansicht des Gerichts nicht zwingend erforderlich. In der JVA Fuhlsbüttel lässt sich die Tür zur Gemeinschaftsdusche von innen verriegeln. Mit der Dusch-Frage muss sich allerdings das Landgericht wegen einer Formalie erneut beschäftigen – das OLG sah das Interesse des Mannes nicht genug berücksichtigt, in dem Gemeinschaftsraum allein und ohne Angst vor Übergriffen duschen zu können.

In der JVA Fuhlsbüttel gibt es bereits seit Anfang 2011 eine neue Abteilung mit 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte. Nach einem Staatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein kann das nördlichste Bundesland dort bis zu elf Sicherungsverwahrte unterbringen. Beide Parlamente müssen dem Vertrag noch zustimmen.  (dpa)