Streit um B7-Posten

BÜRGERSCHAFT Christian Weber will seinen Direktor trotz rechtlicher Bedenken am Dienstag ernennen

Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) hat am vergangenen Montag die Fraktionssitzung der Grünen besucht, um sich der Kritik an seiner Amtsführung zu stellen. „Es bleibt eine offene Wunde“, fasste der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner das Ergebnis zusammen.

In der Sache wird die Auswahl des neuen Bürgerschaftsdirektors wohl vor Gericht landen. Weber hatte gegen das deutliche Votum des grünen Koalitionspartners eine Abstimmung zu Gunsten des SPD-Fraktionsgeschäftsführers Frank Pietrzok durchgesetzt. Am 10. Juli will er Pietrzok förmlich ernennen. Dann läuft die 14-tägige Frist ab, die Mitbewerber für eine Konkurrentenklage haben. Nach der Auffassung der Bürgerschaft beginnt die Frist mit der Zustellung der ablehnenden Nachricht.

In diesem Brief gab es aber, so bestätigt der Bürgerschafts-Sprecher, keinerlei Begründung. Müssen potenzielle Kläger vor Gericht ziehen, um überhaupt zu erfahren, ob es Anhaltspunkte für eine Klage geben könnte?

Mit Hinweis auf einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und den Paragraphen 39 des Verwaltungsverfahrensgesetzes halten Juristen das für abwegig. So ist die Bürgerschaft anwaltlich aufgefordert worden, ihren ablehnenden Bescheid zu begründen und damit die Kriterien der Besten-Auswahl, die nach Beamtenrecht vorgeschrieben ist, zu dokumentieren. Die Grünen hatten öffentlich geäußert, sie sähen „erhebliche Verfahrensmängel“, die bei einer gerichtlichen Überprüfung des Auswahlverfahrens zur Sprache kommen würden.  KAWE