UNVERBREMT VON KLAUS WOLSCHNER ÜBER EIN GESETZ
: Kliniken ungebremst

Warum, hat Klaus-Rainer Rupp (Linke) in der Debatte um die „Privatisierungsbremse“ gefragt, fehlen die Kliniken in der Liste der Unternehmen, die nur nach einer Volksbefragung privatisiert werden dürften? Energie-, Abfall- und Wasser- und Wohnungsversorgung werden ausdrücklich genannt, Krankenhäuser nicht.

Im Rathaus, bei den Grünen (die den Antrag mitunterschrieben haben), sogar bei der SPD, von der die Initiative für die Privatisierungsbremse vor einem Jahr kam – überall stößt man auf ratlose Gesichter. Die Antwort, unisono: „Da müssen Sie den Fraktionsvorsitzenden der SPD fragen.“

Björn Tschöpe, Jurist. Der hat den Antrag formuliert. Er hat verfassungsrechtlichen Bedenken bei den Kliniken, weil „bei öffentlichen Unternehmen der diskriminierungsfreie Zugang aller Bürger gewährleistet ist“: Das Sozialgesetzbuch definiert, so Tschöpe, „für Krankenhäuser abschließend Zugang, Zweck und Trägerstruktur, so dass kein landesrechtlicher Gestaltungsspielraum besteht“.

Gilt das Sozialgesetzbuch nicht für privatisierte Kliniken genauso? In dem eingerichteten Ausschuss wird Tschöpe das erklären müssen. Und die Koalition wird erklären müssen, wieso sie undiskutierte Gesetzesanträge zur Änderung der Landesverfassung mit Mehrheit in erster Lesung beschließt.