Hooligans vor Gericht

Am Dienstag beginnt vorm Landgericht die Berufungsverhandlung um einen Übergriff auf Fußballfans der linken Fangruppierung „Racaille Verte“ im Weser-Stadion vor gut fünf Jahren. Zwei der sieben verurteilten Hooligans, Mitglieder der Gruppierung „Standarte Bremen“, hatten gegen das Urteil von 2011 wegen schwerer Körperverletzung und Hausfriedensbruch Berufung eingelegt. Ihnen waren Geldstrafen zwischen 300 und 900 Euro auferlegt worden, zwei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen Schrottimmobilien

Bremen und NRW bringen eine Änderung der Baugesetzgebung in den Bundesrat ein. Der Vorschlag im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches sieht vor, dass Eigentümer „Schrottimmobilien“ sanieren oder finanziell an der Beseitigung der Immobilie beteiligt werden.  (taz)