Bahn-Gutachter befangen

OSNABRÜCK ap ■ Das Landgericht Osnabrück hat im Prozess um das Transrapid-Unglück mit 23 Todesopfern einen Gutachter des Eisenbahnbundesamts für befangen erklärt. Das Gericht gab gestern einem Antrag der angeklagten Betriebsleiter der Teststrecke im Emsland statt. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter nahm bereits ab 1995 für das Eisenbahnbundesamt an Sicherheitsbesprechungen auf der Testrecke teil. Die Verteidigung befürchtete, sein Gutachten könne eine eventuelle Mitverantwortung des Amts für das Unglück herunterspielen.