DAS GIBT ZU DENKEN

Kinder können aufatmen. Sie dürfen sich auch künftig Kinder nennen, ohne dafür bestraft zu werden. Der Süßwarenhersteller Ferrero kann niemandem die Benutzung des Wortes „Kinder“ verbieten. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Damit unterlag Ferrero („Kinderschokolade“) im Verfahren dem Konkurrenten Haribo, der Süßigkeiten unter der Marke „Kinder Kram“ angeboten hatte. Laut BGH kann Ferrero zwar seine grafischen Bildmarken schützen lassen, nicht aber den Wortbestandteil „Kinder“.