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Brockhaus bald ohne Holz
Entscheidung des Tages: Scientology klagt dagegen, von deutschen Nachrichtendiensten überwacht zu werden. Sollte der Staat tatsächlich die Beobachtung der Organisation einstellen?
7,3 Prozent: Ja, die Mitglieder haben ein Recht auf Privatsphäre.
71,2 Prozent: Nein, Scientologys Methoden sind verfassungswidrig.
21,5 Prozent: Egal. Wer dorthin geht, ist selbst schuld.
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Das Internet bringt das klassische A–Z-Lexikon Brockhaus unter Druck. Der Verlag muss sich gegenüber Wikipedia behaupten und will seine gesamte Enzyklopädie online stellen.
Es geht um die Verteilung des Gewinns der „Herr der Ringe“-Trilogie. Die Rede ist von Betrug und Verschleierung – am Ende könnte gar die Verfilmung von „Der kleine Hobbit“ scheitern.