DAS ENTSCHEIDENDE DETAIL
: Knastbruder statt Schlossherr

BGH-URTEIL Hinterziehen Sie 1.000.000 Euro. Gehen Sie ins Gefängnis. Gehen Sie direkt dorthin

Wer sich schon einmal die Straße zum Castello di Tenno (12. Jahrhundert) hinaufgeschraubt hat und dabei achtgeben musste, wegen des grandiosen Blicks auf den Gardasee nicht die nächste Spitzkehre zu verpassen, weiß: Es muss schön sein, sich so eine Burg kaufen, sie sanieren, einrichten, heizen, bewirtschaften zu können.

Klaus Zumwinkel kann das, ihm gehört das Anwesen seit 1997. Kauf und Umbaukosten summierten sich auf geschätzte 3 Millionen Euro. Auf der Website des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) lässt sich Zumwinkel als „passionierter Bergsteiger“ preisen. Warum auch nicht? Schließlich ist er Präsident des IZA, das von der Deutsche Post-Stiftung gefördert wird; bis zum 18. Februar 2008 war Zumwinkel Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post AG: Da kann einem schon blümerant werden. Übler ist noch, dass das IZA sich über Zumwinkels kriminelle Karriere ausschweigt: seiner Verwicklung in die sogenannte Liechtenstein-Fraktion, zu deren Zerschlagung der bisher größte deutsche Komplex von Steuerermittlungsverfahren eingeleitet werden musste.

Zumwinkel gestand Steuerhinterziehung in Höhe von 970.000 Euro. Eigentlich waren es 1,2 Millionen, aber die Restsumme war verjährt, um zwölf Stunden; so ausgeschlafen ist sonst nur der Verfassungsschutz. Zumwinkel kam dann im Januar 2009 mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe davon und verkündete, von nun an auf Burg Tenno residieren zu wollen statt im Knast. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dienstag sagt: Steuerkriminelle, die mehr als 1 Million Euro hinterzogen haben, müssen ins Gefängnis. Das Nähere regeln zwar weiterhin Deals zwischen Strafverfolgern und Verteidigung – trotzdem geht es einem nun besser: nicht millionenmal, aber tausendmal schon. AW