BUNDESGERICHTSHOF: LEICHTGLÄUBIGE MÜSSEN WAHRSAGER NICHT BEZAHLEN

Es brechen schwere Zeiten an für Wahrsager und Kartenleger, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte über den Fall eines Mannes, der einer Kartenlegerin aus Liebeskummer mehr als 35.000 Euro dafür blechte, dass seine Exfreundin zu ihm zurückkehren sollte. Als die Freundin aber wegblieb, stellte er die Zahlungen ein. Die Kartenlegerin zog vor Gericht. Am Donnerstag verkündete der BGH in einem Urteil, die Honorarverträge dieser esoterisch hochbegabten Lebensberater seien sittenwidrig, wenn sie mit Kunden in schwierigen Lebenssituationen oder psychisch labilen Menschen abgeschlossen wurden. Weiter heißt es: „Ist ein Kunde, der magische Leistungen einkauft, sich seines irrationalen Verhaltens bewusst, muss er wegen der gesetzlich geschützten Vertragsfreiheit dafür auch bezahlen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Leichtgläubige oder Menschen in schwierigen Lebenssituationen solche Verträge schließen.“ Nun stellt sich aber die Frage: Ab wann gilt man denn als leichtgläubig? Schwere Zeiten für Wahrsager und Kartenleger …