Höhere Preise für Bahn verboten

BONN ap ■ Die Bahn AG ist in der letzten Instanz vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, höhere Trassenpreise für seltener verkehrende Züge durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte damit die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass diese Zuschläge rechtswidrig seien. Das teilte sie am Donnerstag mit. Nach Bahn-Angaben sind die Extrapreise seit Dezember 2006 nicht mehr erhoben worden. Bis dahin zahlte man für „Sondertrassen“ um zehn Prozent mehr. Betroffen waren davon die Strecken, die nicht für den Jahresplan angemeldet werden konnten und höchstens 30-mal im Fahrplanjahr genutzt werden sollten.