SCHWARZGELDBEKÄMPFUNG
: Mehr Druck auf Steuersünder

BERLIN | Ein Steuerhinterzieher kann mit einer Selbstanzeige auch in Zukunft einer Strafe entgehen, kommt aber in schweren Fällen nicht mehr zum Nulltarif davon. Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, geht bei einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei aus, wenn er einen Zuschlag von 5 Prozent auf die hinterzogene Summe bezahlt. Das legt das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz fest, das gestern auch der Bundesrat billigte. Abgeschafft wird die bisherige Möglichkeit zur „Teil-Selbstanzeige“. (dapd)