Ex-BayernLB-Manager vor Gericht

JUSTIZ Im Skandal um die BayernLB stehen demnächst umfangreiche Straf- und Schadenersatzprozesse an

MÜNCHEN dapd | Gier, Größenwahn, Korruption: Schwere Vorwürfe sind in Verbindung mit dem Kauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) gefallen, der Bayerns Landesbank einen Verlust von 3,7 Milliarden Euro eingebrockt hat. Demnächst beginnt die Phase der gerichtlichen Klärung. Neben Strafprozessen stehen spektakuläre Zivilprozesse an. „Überall dort, wo Ansprüche bestehen, werden wir sie konsequent geltend machen“, so BayernLB-Sprecher Matthias Priwitzer an.

Am Montag tritt der BayernLB-Verwaltungsrat zusammen, um über Schadenersatzklagen gegen frühere Vorstände zu beraten. Mehrere Exmanager haben sich informierten Kreisen zufolge geweigert, die Ende des Monats auslaufende Verjährungsfrist zu verlängern. Bayerns Finanzminister und BayernLB-Verwaltungsratschef Georg Fahrenschon (CSU) hatte bereits angekündigt, rechtzeitig Klagen einzureichen, damit die Ansprüche nicht verfallen. Die Schadenersatzklage soll auf insgesamt 200 Millionen Euro lauten.

Die BayernLB wirft den acht früheren Vorständen vor, die HGAA im Jahr 2007 deutlich zu teuer gekauft zu haben. Die früheren BayernLB-Manager müssen sich deshalb vermutlich auch in einem Strafprozess verantworten. Die Staatsanwaltschaft München erhob kürzlich gegen alle acht damaligen Manager Anklage vor der 6. Strafkammer des Landgerichts München I, die in den nächsten Wochen über die Zulassung entscheidet. Die Manager sollen laut Anklage beim HGAA-Kauf ihre Befugnisse missbraucht und Vermögen veruntreut haben. Vier Exvorständen wird zudem vorgeworfen, den inzwischen verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider mit Millionenzahlungen zugunsten des Klagenfurter Fußballstadions bestochen zu haben.

Geht es nach der bayerischen Opposition, haben im Fall HGAA vor allem die CSU-Politiker versagt, sie hätten als Mitglieder des BayernLB-Verwaltungsrats ihre Aufsichtspflichten verletzt und sich haftbar gemacht. Der heutige BayernLB-Vorstand will jedoch nur Ansprüche gegen die damaligen Chefkontrolleure, Exfinanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und Siegfried Naser, geltend machen, weil nur sie „grob fahrlässig“ gehandelt hätten.