VERMIETER UND HEIZKOSTEN
: Berechnung nach Verbrauch ist Pflicht

KARLSRUHE | Vermieter müssen bei der Heizkostenabrechnung den tatsächlichen Verbrauch zugrunde legen. Eine pauschale Abrechnung der Heizkosten auf Basis der vom Vermieter an den Energieversorger geleisteten Vorauszahlungen entspreche nicht den Vorgaben der Heizkosten-Verordnung, urteilte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Vielmehr könnten nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden, so die Richter (Az. VIII ZR 156/11). (afp)