Rekordstrafe für Microsoft

KARTELLRECHT Softwarekonzern muss 860 Millionen Euro zahlen, entscheidet der Europäische Gerichtshof – und gibt damit der EU-Kommission recht

LUXEMBURG dapd | Für Microsoft ist es eine herbe Schlappe, für die EU-Kommission ein Erfolg: Das von Brüssel verhängte Rekordbußgeld gegen den US-Konzern ist im Wesentlichen als rechtens bestätigt worden. In seinem Urteil bewertete der Europäische Gerichtshof die im Februar 2008 festgelegte Strafe lediglich als etwas zu hoch und setzte das Bußgeld von 899 Millionen auf 860 Millionen Euro herab. Damit folgten die Richter weitgehend der Kommissionsentscheidung und wiesen „alle Argumente zurück, die Microsoft für deren Nichtigerklärung anführt“.

Die Brüsseler Kartellwächter hatten das Bußgeld seinerzeit damit begründet, dass Microsoft für die Bereitstellung technischer Angaben über sein Betriebssystem Windows jahrelang überhöhte Preise von Konkurrenten verlangt und damit gegen Auflagen der Kommission verstoßen habe. Die Weitergabe der Daten sollte Branchenrivalen die Entwicklung eigener Server-Software ermöglichen, die mit dem auf den meisten Computern installierten Microsoft-Betriebssystem kompatibel ist.

Das Unternehmen reagierte enttäuscht. Microsoft sei der Kommission in den vergangenen Jahren mehrfach entgegengekommen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hingegen zeigte sich zufrieden. Die Auflagen für die Softwarefirma hätten Verbrauchern große Vorteile gebracht, da einige innovative Produkte sonst niemals auf den Markt gekommen wären. (Az.: T-167/08)