STEUERN
: Hotelbegünstigung gilt nicht für Bordelle

DÜSSELDORF | Der Steuernachlass für Hotels gilt nicht für Bordelle. Das hat das Düsseldorfer Finanzgericht entschieden. Ein Bordellbesitzer hatte tage- und wochenweise Zimmer an Prostituierte vermietet. Von der Steuersenkung wollte er ebenfalls profitieren und führte ab 2010 von den Mieteinnahmen nur noch 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer ab. Laut Finanzgericht ist die Überlassung von Zimmern an Prostituierte „keine hotelähnliche Beherbergungsleistung“. Bei den Zimmern handele es sich um Gewerberäume. (dpa)