Wer pflegt, der erbt
Gesetzesänderung begünstigt Pflegende im Erbrecht
Private Pflegeleistungen sollen künftig beim Erbe berücksichtigt werden. „Bisher wurde die Pflegeleistung im Erbfall nur honoriert, wenn jemand für die Pflegezeit seinen Beruf aufgegeben und so auf Einkommen verzichtet hat. Diese Einschränkung will ich streichen“, erklärt Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) im taz-Interview. Wie die Honorierung der Pflegeleistung künftig aussehen soll: SEITE 4