Hartz-IV-Empfänger kommen schlecht weg

ARMUT Zu wenig Geld für Fahrtkosten: Mangelnde Mobilität erschwert die gesellschaftliche Teilhabe von Arbeitslosen und ihren Kindern auf dem Land. Neue Reform ändert daran nichts

BERLIN taz/dapd | Der Bundesrat entscheidet heute über die Hartz-IV-Reform. Es wird erwartet, dass das Gesetzespaket der Bundesregierung durchfällt, weil die Oppositionsparteien ihre nötige Zustimmung verweigern. Sie werfen Schwarz-Gelb unter anderem vor, die Regelsätze künstlich kleingerechnet zu haben, und fordern umfassende Verbesserungen für die rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher.

Die Regierung will die monatlichen Regelsätze für Erwachsene um 5 auf 364 Euro anheben und ein Bildungspaket in Höhe von jährlich 740 Millionen Euro für Kinder aus Hartz-IV-Familien einführen. Die Kinderregelsätze werden jedoch nicht erhöht.

Kritik an der Regelsatzhöhe kommt auch von den Sozialverbänden. Rudolf Martens, Leiter der Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, moniert, dass der Regelsatz nicht ausreicht, um den Mobilitätsbedarf von Hartz-IV-Empfängern abzudecken. Vor allem auf dem Land, wo fast 60 Prozent der Hartz-IV-Haushalte mit Kindern unter 15 Jahren wohnen, ist es demnach schon heute kaum möglich, sich mit den vorhandenen finanziellen Mitteln fortzubewegen. So könnte auch der Besuch von Sportvereinen und Musikschulen, die durch das Bildungspaket gesponsert werden sollen, letztlich am zu knappen Finanzbudget für die Kinder scheitern.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in seinem Grundsatzurteil in Sachen Hartz IV der Politik im Februar aufgetragen, bis Ende 2010 neue Regelsätze transparent und nachvollziehbar zu berechnen und in Kraft zu setzen. Doch damit wird es in diesem Jahr voraussichtlich nichts mehr werden. Zwar könnte bereits am heutigen Freitag oder spätestens am Montag der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat zusammentreten, um nach einer Lösung zu suchen. Doch eine Einigung noch in diesem Jahr schätzt die Opposition als unwahrscheinlich ein. Streit gibt es darüber, ob die 5-Euro-Erhöhung und die Leistungen des Bildungspakets trotzdem bereits zum 1. Januar 2011 ausgezahlt werden können. VOE

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