ZUGVERSPÄTUNGEN
: Zentrale Stelle für Entschädigung

BERLIN | Für die Entschädigung bei Zugverspätungen richten die Bahnunternehmen ein zentrales Servicezentrum ein. Es soll am 29. Juli in Frankfurt mit rund 50 Mitarbeitern seine Arbeit aufnehmen, so die Deutsche Bahn und ein Verband privater Bahnen gestern. Von diesem Tag an gilt das neue Entschädigungsrecht. Bei mindestens 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnfahrgäste dann 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Bei zweistündiger Verspätung sind es sogar 50 Prozent. (dpa)