NACH BUBACK-ATTENTAT
: Laut BKA keine Tatrekonstruktion

STUTTGART | Der Verlauf des Mordanschlags der RAF auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 ist nach Angaben eines Ex-BKA-Kriminaltechnikers nicht nachgestellt worden. Er sagte gestern im Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker: „Man rechnete eigentlich damit, dass man eine Tatrekonstruktion durchführt – das ist aber hier in diesem Fall nicht geschehen.“ Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe die tödlichen Schüsse abgab. (dapd)