BUNDESFINANZHOF
: Solidaritätszuschlag verfassungskonform

MÜNCHEN | Der seit 20 Jahren bestehende Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig – zumindest bis zum Jahr 2007. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Der Bund kann daher weiter auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe vertrauen. Allein 2007 hat der Solidaritätszuschlag rund 12,3 Milliarden Euro eingebracht. Seit 1998 beträgt der Zuschlag 5,5 Prozent auf Einkommens- und Körperschaftssteuer. Das Ziel war es, die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. (epd)