GESCHIEDENEN-UNTERHALT
: Karlsruhe billigt neue Berechnung

KARLSRUHE | Die Benachteiligung von unterhaltspflichtigen Geschiedenen mit Kindern bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht gestern. Die Berechnungsmethode wurde mit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 geändert. Dies kann dazu führen, dass ein Elternteil, der auch seinem Expartner Unterhalt zahlen muss, weniger Geld für sich selbst behält.

Nach dem neuen Unterhaltsrecht gilt das Kindergeld als eigenes Einkommen des Kindes. Dies hat Konsequenzen für die Berechnung insgesamt: Nach der alten Regelung blieb dem unterhaltspflichtigen Partner sein Anteil des Kindergelds für eigene Zwecke. Nun führt eine geänderte Methode in der Regel dazu, dass der Unterhaltspflichtige mehr Geld an seinen Expartner zahlen muss, wenn dieser auch die Kinder betreut. Dies verstoße nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung, so die Richter. Beide Elternteile müssten das Kindergeld ausschließlich für den Unterhalt des Kindes verwenden – unabhängig davon, ob sie das Kind selbst betreuen oder Unterhalt in Geld leisten. (dpa)