DEUTSCHLAND
: EU-Ausländer haben Anspruch auf Sozialhilfe

BERLIN | Arbeitssuchende Europäer haben in Deutschland zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, können aber Sozialhilfe beantragen. Das geht aus einer Unterrichtung des Arbeitsministeriums an den Ausschuss für Arbeit und Soziales hervor, die der überregionalen Tageszeitung Die Welt vorliegt.

Die Bundesregierung hatte im Dezember einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen eingelegt, um zu verhindern, dass Zuwanderer aus den anderen 17 Mitgliedstaaten des Abkommens bereits in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland Hartz IV bekommen. „Wir wollen die Zuwanderung von Fachkräften, aber keine Zuwanderung in die Sozialsysteme“, begründete das Ministerium damals die Entscheidung.

Trotz Einspruchs ist gerade dies aber wohl weiter möglich: „Der Vorbehalt wurde nur für die Anwendung des SGB (Sozialgesetzbuch) II erklärt“, schreibt nun das Ministerium an den Ausschuss. Die Betroffenen könnten aber „stattdessen einen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII“, also der Sozialhilfe, haben. (dapd)