Richtersegen für Islamunterricht

Im Rechtsstreit um die Erteilung islamischen Religionsunterrichts an Berliner Schulen hat die Islamische Föderation einen weiteren Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Föderation auch weiterhin islamischen Religionsunterricht erteilen darf. Schulsenator Klaus Böger (SPD) sagte: „Das Urteil ist zu akzeptieren, aber ich halte es für falsch.“ Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils werde entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Die Föderation hat dem Urteil zufolge einen Anspruch darauf, den Unterricht in dem vom Schulgesetz vorgesehenen Umfang von zwei Wochenstunden während der Unterrichtszeit abzuhalten. Religionsunterricht ist in Berlin keine Aufgabe der staatlichen Schule, sondern eigene Entscheidung der Religionsgemeinschaften, die sich dabei auf die grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit berufen können, so die Richter. Sie sprachen der Schulverwaltung die Befugnis ab, die inhaltliche Konzeption des Unterrichts zu kontrollieren. DDP

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