Flüchtling darf bei Partnerin bleiben

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit darf ein bei Magdeburg untergebrachter afrikanischer Flüchtling bei seiner eingetragenen Lebenspartnerin, einer transsexuellen Frau in Berlin, leben. In einem Brief an den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) habe der Magdeburger Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) mitgeteilt, dass die zuständige Ausländerbehörde Nico P. ein vorübergehendes Bleiberecht in der Bundeshauptstadt erteilt habe, sagte Landesverbandssprecher Martin Pfarr am Dienstag. Die Erlaubnis gelte bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Aufenthaltsantrag des Afrikaners. Damit sei das Bleiberecht in Berlin für den Flüchtling vermutlich über mehrere Monate gesichert, erklärte Pfarr. Vorausgegangen war laut Pfarr im Dezember eine Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts, das eine Abschiebung bis zum Abschluss des Aufenthaltsverfahrens aussetzte. Das Gericht habe mit seinem Verweis auf die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte deutlich gemacht, dass der Schutz von Eheleuten dem der eingetragenen Lebenspartner gleichzusetzen sei. EPD