Schlosskritiker siegt vor Gericht

Nach einem jetzt rechtskräftigen Urteil des Berliner Landgerichts muss der Förderverein Berliner Stadtschloss mehrere Vorwürfe gegen den Schlosskritiker Philipp Oswalt widerrufen. Der Architekt und Direktor der Bauhaus Stiftung Dessau hatte dem Förderverein, der 80 Millionen Euro für den Wiederaufbau der historischen Fassade sammeln möchte, undurchsichtiges Geschäftsgebaren vorgeworfen. Beide Seiten haben ihre Berufung vor dem Berliner Kammergericht zurückgezogen. Damit wird das Urteil in erster Instanz rechtskräftig. (dpa)