Gute dürfen bleiben

BLEIBERECHT Berlin will ab sofort gut integrierte Jugendliche nicht mehr abschieben

Berlin will gut integrierte, jugendliche Migranten ohne Aufenthaltsstatus nicht mehr abschieben. Eine entsprechende Weisung erteilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) der Ausländerbehörde. Die Maßnahme erfolgt im Vorgriff auf eine neue Altfallregelung im Bund, die momentan vorbereitet wird.

Mitte November hatte die Innenministerkonferenz einstimmig dafür votiert, integrierten, geduldeten Jugendlichen eine gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Bis die Bundesregelung in Kraft tritt, will Berlin keine Betroffenen mehr abschieben, die davon profitieren könnten. Ab sofort soll die Ausländerbehörde prüfen, ob Betroffene eine „positive Integrationsprognose“ besitzen. Dazu tragen Sprachkenntnisse, Schulnoten oder die Zusicherung eines Ausbildungsplatzes bei. In solchen Fällen soll eine Duldung erteilt oder verlängert werden. „Am Ende bleibt das eine Ermessensfrage der Ausländerbehörde“, sagte eine Sprecherin Körtings.

Schulbesuch ist Pflicht

Voraussetzung für die Aufenthaltsgewährung ist, dass der Jugendliche in Deutschland geboren wurde oder vor dem 14. Lebensjahr eingereist ist. Er muss sechs Jahre hier gelebt und die Schule besucht haben. Der Antrag auf Bleibeerlaubnis muss zwischen dem 15. und 21. Geburtstag gestellt werden. Auch jüngere Geschwister und Eltern können von der Weisung profitieren – wenn die Eltern einen Job haben und nicht wegen schwererer Straftaten verurteilt wurden.

Martina Mauer vom Flüchtlingsrat lobte die Weisung des Senats. Das geplante Bundesgesetz sei dagegen „viel zu eng gefasst“. Es gebe zu viele Ausschlussgründe. Mit dem Kriterium „gut integriert“ werde nach „Nützlichkeit, nicht nach Humanität“ entschieden. KONRAD LITSCHKO