Lärmen erlaubt!

PARKBÜHNE Anwohner zieht Klage gegen Umweltsenatsverwaltung zurück

Die Alt-Rocker von Pearl Jam können am Samstagabend auf der Parkbühne in der Wuhlheide voll aufdrehen, die Fans des ausverkauften Konzerts erst mal durchatmen: Ein Anwohner hat am Donnerstag seine Klage wegen Lärmbelästigung vor dem Berliner Verwaltungsgericht zurückgezogen. Zuvor hatte das Gericht dem Kläger keinen Erfolg in Aussicht gestellt.

Messungen knapp 500 Meter vor der Konzertarena ergaben nämlich, dass sich dort der sogenannte Immissionsort befindet. Also die Stelle, an der der Lärm die gesetzliche Höchstgrenze von 70 Dezibel unterschreitet. Die Wohnung des Klägers befinde sich allerdings rund 750 Meter Luftlinie von der Parkbühne entfernt. Dort müsse es also leiser sein, erklärte der Richter in der mündlichen Verhandlung. Das Gericht wies jedoch die beklagte und für Immissionsschutz zuständige Senatsumweltverwaltung an, demnächst Messungen in der Wohnung des Klägers durchzuführen. „Wir freuen uns und messen demnächst den Lärm – aber nicht am Samtag bei Pearl Jam“, sagt Regina Kneiding, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Umwelt. MA