Von Artcore bis WIP

Porno ist nicht gleich Porno. Zum einen gibt es Schwulen-, Lesben- und Heteropornos, wobei allerdings nicht gesagt ist, dass beispielsweise Pornos mit Lesben auch für solche produziert werden (mehr dazu im Text von Manuela Kay auf Seite IV). Dann existieren aber auch die unterschiedlichsten Subgenres. Da wäre der Spielfilm zu nennen, der eine fadenscheinige Geschichte erzählt, in der gevögelt wird, wann immer sich die Möglichkeit dazu bietet.

In Reality-Filmen wird so getan, als ob nichtsahnende Paare mit versteckter Kamera beim Sex an ungewöhnlichen Orten in der Öffentlichkeit gefilmt würden. In Nummernfilmen reiht sich eine Sexszene an die andere, ohne roten Faden oder Story. Adaptionen verändern große Kinofilme in Richtung Sex.

In Gonzo-Filmen ist der Regisseur oder Kameramann selbst in aktiver Rolle zu sehen oder zu hören, beim Artcore wird auf Schnitt, Kameraführung, besondere Licht- und Farbgebung etc. geachtet. Beim Bukkake geht es primär um fantasievoll bespritzte Frauen, Sex ist hier eher der Weg zum Ziel. Women-in-Prison-Filme (kurz: WIP-Filme) zeigen sexversessene Frauen in Knästen, im Harem, in irgendwelchen ominösen Lagern usw.

Auch interessant ist der Fachjargon der Pornografie. Hier ein paar Begriffserläuterungen zur Erleichterung der gröbsten Verständigung: Sperma wird der Verkomplizierung wegen Cum genannt. Ein Cumshot, auch Moneyshot genannt (man beachte die Gleichsetzung der männlichen Körperflüssigkeit mit dem schnöden Mammon), bezeichnet das deutlich sichtbare Ejakulieren des Mannes. Ein Meatshot wiederum ist die Nahaufnahme umtriebiger primärer Geschlechtsorgane.

Mature meint die sexuelle Darstellung älterer Frauen (gemeint ist: ab dreißig!). Mit Feet sind naheliegenderweise sämtliche Darstellungen von Füßen gemeint. Dirty Sanchez nennen sich Szenen, in denen ein Mann verschiedenste Körperöffnungen einer Frau mit seinem Cum füllt und ihr anschließend aus selbigem einen Schnurrbart verpasst.

Was die Ausbildung zum Pornodarsteller betrifft: Sie existiert nicht. Bewerben kann sich jeder, eine spezielle Ausbildung ist nicht nötig, und man wird beim Casting auch nur in Ausnahmefällen begrapscht. Man mausert sich aber auch höchst selten vom Pornostar zum „seriösen“ Filmstar.

Zum Umgang des Gesetzes mit Pornografie: In Deutschland ist ihr Verkauf nur an Volljährige erlaubt. Das heißt, Pornos sind grundsätzlich von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), die sich um den Schutz der Jugend nach Art. 5, Abs. 2 des Grundgesetzes kümmert, indiziert.

Außerdem verbietet § 184 StGB sogenannte harte Pornografie. Damit sind Darstellungen sexueller Handlungen an Kindern oder Tieren sowie Gewalttätigkeiten gemeint. Gerade Letzteres führt oftmals zu Schwierigkeiten, gerade auch in BDSM-Filmen, also Filmen mit SM- oder Bondage-Inhalt. Beim Zeigen von Wachsspielen beispielsweise muss die Kerze so weit von der Haut entfernt sein, dass kein Mensch beim Zuschauen ernsthaft an Schmerzen denkt. Selbstredend darf niemals gegen § 174, der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betrifft, verstoßen werden. Der Besitz von Kinderpornos, auch wenn es sich um Fakes handelt, ist seit 1997 verboten. CORNELIA GELLRICH