Die SPD darf weiter mitfunken

Bundesverfassungsgericht kippt hessisches Gesetz, das politischen Parteien jegliche Beteiligung an Privatsendern verbietet. „Bestimmender Einfluss“ bleibt ausgeschlossen

Hessen durfte der SPD nicht verbieten, sich mit kleinen Anteilen an privaten Radiosendern zu beteiligen. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte die SPD-Bundestagsfraktion. Das Bundesland hat nun bis Mitte 2009 Zeit, sein Privatfunkgesetz aus dem Jahr 2000 zu ändern.

Denn nach dem von der Landesregierung unter Roland Kochs (CDU) eingeführten Gesetz darf in Hessen kein Privatradio mehr zugelassen werden, an dem politische Parteien beteiligt sind. Betroffen davon war der populäre Dudelfunk FFH (Motto: „Wir spielen die Hits“), an dem die SPD über ihre Medienholding DDVG 2,34 Prozent des Kapitals besaß. Erst als sich die DDVG aus dem FFH-Gesellschafterkreis zurückzog, erhielt der Sender eine neue Lizenz.

Über die DDVG ist die SPD an 14 Verlagen beteiligt – von der Frankfurter Rundschau bis zur Sächsischen Zeitung. Meist über diese Verlage ist sie in acht Bundesländern indirekt an Privatradios beteiligt, in der Regel mit Anteilen unter 12 Prozent. Dabei geht es laut SPD nicht um politische Einflussnahme, sondern „attraktive Renditen“.

Hessen hielt dem entgegen, dass jede Nähe von Rundfunk und Parteien vermieden werden müsse, die SPD könne auch über kleine Beteiligungen „subtile Einflüsse“ ausüben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun zurückgewiesen. Zwar müsse Rundfunk staatsfern sein. Deshalb dürften die Länder auch verbieten, dass Parteien Rundfunksender kaufen oder dort einen „bestimmenden Einfluss“ ausüben. Denn Parteien seien nun mal „staatsnah“, da ihr Ziel die „Erlangung staatlicher Macht“ sei, so das Gericht. Zu weit ging den Verfassungsrichtern jedoch ein absolutes Beteiligungsverbot, das auch geringfügige Investments wie bei der DDVG erfasse. Die Entscheidung zugunsten der SPD-Klage fiel mit 5 zu 3 Richterstimmen, war also äußerst knapp.

Von der Entscheidung ist nicht nur Hessen, sondern auch andere Bundesländer betroffen, in denen es ähnliche Gesetze gibt. (Az.: 2 BvF 4/03) CHRISTIAN RATH

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