Welcher Vertrag gilt?

Der Ausstieg aus der Liveübertragung der Tour de France führt zu Ärger zwischen ARD und ZDF. Es geht ums Geld

Der Tour-de-France-Ausstieg der Öffentlich-Rechtlichen sorgt für Zoff zwischen ARD und ZDF: Während der Mainzer Sender weiter davon ausgeht, dass der bereits geschlossene Dreijahresvertrag des Senderdachverbandes EBU mit dem Tour-Veranstalter ASO auch für die deutschen Sender bindend sei, weist die ARD dies weit von sich.

„Die ARD ist dem (…) nicht beigetreten und hat deshalb auch keinen Vertag für die Übertragung der Tour für die Jahre 2009 bis 2011“, so ARD-Sprecher Peter Meyer gestern. 7 Millionen Euro wollten sich ARD und ZDF den Radzirkus 2009 zunächst noch einmal kosten lassen, im Extremfall könnte diese Summe nun für nix fällig werden, orakeln Experten. Auch ARD-intern ist zumindest von einer „Anerkennungssumme“ die Rede. Denn eine E-Mail von Anfang 2008, die sehr wohl Interesse an der Liveübertragung der Tour erklärte, soll laut Insidern auch von ARD- und ZDF-Verantwortlichen unterzeichnet sein.

Nun dürfen also die Juristen klären, wie man aus dem Dilemma wieder herauskommt, ohne Gebührengelder zu versenken. Die Auseinandersetzung könnte sich allerdings auch in Wohlgefallen auflösen: Wenn der unter Dopingverdacht stehende Rekord-Toursieger Lance Amstrong tatsächlich 2009 starten dürfen sollte, greift eine Ausstiegsklausel im Vertrag, den die ARD nie unterschrieben haben will. STG