Urteil
: Caroline unterliegt

BERLIN | Prinzessin Caroline von Monaco muss die Erwähnung ihres Urlaubsortes in der Zeitschrift Bunte dulden. Das Persönlichkeitsrecht der Adligen sei durch die namentliche Nennung in einem Text über eine Skiregion nicht verletzt. Die Erwähnung des Urlaubsortes berühre nicht die Intimsphäre, sondern nur die „äußere Privatsphäre“, so das Gericht. Caroline liefert sich seit Jahren juristische Auseinandersetzungen mit der deutschen Unterhaltungspresse. (dpa)