Kita Reventlowstraße schließt

Anwohner hatten gegen Baugenehmigung geklagt und vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Kinder sollen auf andere Häuser verteilt werden. Betreiber will kleinere Kita beantragen

2005 hat ein Gericht die Kita „Marienkäfer“ in Marienthal verboten. Nachbarn hatten wegen des zu erwartenden Kinderlärms geklagt. Die Kita-Betreiber suchten sich daraufhin ein anderes Gebäude, gegen das sich die dortigen Anwohner wehrten. Damit die Kita überhaupt in Marienthal eröffnet werden konnte, hatte der Träger einen zwei Meter hohen und 60 Meter langen Lärmschutzzaun zu errichten.  KNÖ

VON GERNOT KNÖDLER

Der umstrittene Kindergarten in der Reventlowstraße in Othmarschen wird bis zum Freitag geschlossen. Bis dahin wollen der Bezirk Altona und die Betreiberin Sternipark die rund 50 Kinder in anderen Einrichtungen untergebracht haben. Mit dieser Vereinbarung reagierten sie auf einen Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichts, das in einer Eilentscheidung Nachbarn Recht gab, die gegen die Genehmigung der Kita geklagt hatten: Der Kindergarten sei „in der beantragten und genehmigten Größe bauplanungsrechtlich nicht zulässig“. Sternipark will auf dem Grundstück jetzt eine kleinere Kita beantragen.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Kinderbetreuungseinrichtung in Hamburg in Konflikt mit der Nachbarschaft gerät und dabei den Kürzeren zieht (siehe Kasten). Und das, obwohl das Thema Kinderbetreuung im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Stadt seit Jahren heiß diskutiert wird. Ein Versuch der CDU, durch eine Änderung des Sozialgesetzes das Genehmigungsrecht im Sinne der Kitas zu verbessern, hat offenbar nicht gefruchtet.

Der Streit um die Kita in der Reventlowstraße schwelt schon länger. Sternipark hatte sie Anfang September eröffnet, obwohl das Verwaltungsgericht das verboten hatte. Das Bezirksamt Altona erlaubte den Betrieb – nicht jedoch einen geplanten Anbau und auch nicht die Nutzung des Gartens. Zugleich bat das Bezirksamt das Oberverwaltungsgericht (OVG), den von der ersten Instanz im Eilverfahren verfügten Baustopp aufzuheben. Das OVG gab dem nicht statt.

Das Gericht argumentiert mit dem Planrecht, demzufolge das Gebiet um die Kita herum ein besonders geschütztes Wohngebiet sei. Der Plangeber sei sich bewusst gewesen, dass die hier Wohnenden auch Schulen, Sportplätze und Kirchen brauchten. Er habe dafür aber besonders definierte Gebiete vorgesehen. Nach summarischer Prüfung sei davon auszugehen, „dass Kindertageseinrichtungen im besonders geschützten Wohngebiet nur zulässig sind, wenn es sich um eine ‚kleine‘ Einrichtung handelt“, befand das Gericht.

Mit den genehmigten 60 Kindern sei die geplante Kita keineswegs klein und zwar einerseits angesichts der dünnen Bebauung und andererseits im Vergleich mit anderen Kindergärten. Zwar liege der rechnerische Durchschnitt der 882 Hamburger Kitas bei 73 Kindern. Das schließe aber 200 Kitas mit 100 bis 200 Kindern und 25 Kitas mit 200 bis 270 Kindern ein. Würden diese herausgerechnet, liege der Durchschnitt der übrigen Kindergärten bei weniger als 50 Kindern.

Das Bezirksamt habe es versäumt, die Spielfläche im Freien bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen. Eine kleinere Kita könnte nach Ansicht des Gerichts mit dem Planrecht vereinbar sein. Dafür müsse aber ein neuer Antrag gestellt werden.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion kündigte an, den Gerichtsbeschluss prüfen zu wollen. „Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, soll ein Vorschlag erarbeitet werden, der künftig den Betrieb von Kindertagesstätten auch in geschützten Wohngebieten unproblematisch ermöglicht“, sagte der Jugendexperte der Fraktion, Stephan Müller.

Die Rechtslage sei für Kitas nach wie vor unklar, so dass weitere Klagen zu befürchten seien, kommentierte der Paritätische Wohlfahrtsverband, dem in Hamburg 73 Kita-Träger angehören. „Um den geplanten Ausbau der Kindertagesbetreuung zu gewährleisten, muss endlich eine klare gesetzliche Regelung her“, verlangte der Vorstandsvorsitzende Richard Wahser. Allerdings müssten sich auch die Kita-Träger bemühen, Anwohner möglichst wenig zu belasten.

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