Bordell gestoppt

EILENTSCHEID Gericht verhängt vorläufigen Baustopp für ein Rotlicht-Etablissement in Wandsbek

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Hamburg am Donnerstag die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Genehmigung eines Bordells in Wandsbek angeordnet. Damit ist der Bau in der Angerburger Straße vorerst gestoppt. Geklagt hatte eine Nachbarin.

Im März hatte das Bezirksamt Wandsbek einem Investor die Baugenehmigung für ein Bordell in einem Geschäftshaus in der Angerburger Straße 20 erteilt. Die klagende Nachbarin ist Eigentümerin des Grundstücks Angerburger Straße 25. Beide Grundstücke liegen in einem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich des Bebauungsplans. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Baugenehmigung bauplanungsrechtliche Vorschriften verletze, die auch die Rechte der Antragstellerin schützten.

Zwar könne ein Vorhaben wie das geplante Bordell in der Regel in einem festgesetzten Gewerbegebiet gebaut werden. Die Antragstellerin habe aber ein so genanntes Abwehrrecht gegen den Bordellbetrieb, weil er der Eigenart des durch den Bebauungsplan Wandsbek 69 / Tonndorf 29 festgesetzten Gewerbegebiets widerspreche.

Dieser habe ein Gewerbegebiet sichern wollen, in dem sich vor allem durch Lärm und Immissionen störende Gewerbebetriebe ansiedeln könnten. Außerdem solle dort die „ Automeile“ im Bereich der Straße Friedrich-Ebert-Damm gesichert und entwickelt werden. Deshalb, so folgerte das Gericht, seien Büro- und Verwaltungsgebäude nur ausnahmsweise zulässig, Vergnügungsstätten und gewerbliche Freizeiteinrichtungen ausgeschlossen. Denn die mit solchen Nutzungen verbundene Renditeerwartungen könnten die eigentlich vorgesehenen Gewerbebetriebe schwächen.

Die Genehmigung des Bordells hatte bereits in der Vergangenheit für Proteste in Wandsbek gesorgt. So hatte die Bezirksversammlung zunächst einen Antrag dagegen gestellt, diesen jedoch zurückgezogen, weil die Genehmigung ordnungsgemäß erteilt worden sei. In der Folge sammelte eine Bürgerinitiative 2.500 Unterschriften gegen das Vorhaben.  (taz)